Bei Verdacht auf eine koronare Herzerkrankung

Koronare CT-Angiografie jetzt Kassenleistung für gesetzlich versicherte Patienten

Die koronare CT-Angiografie ist seit Anfang 2025 auch eine Leistung für gesetzlich versicherte Patienten bei Verdacht auf eine koronare Herzerkrankung. Voraussetzung hierfür ist, dass auf der Überweisung des Hausarztes oder des Kardiologen die Vortestwahrscheinlichkeit für eine KHK angegeben ist (diese muss zwischen 15-70% liegen) und der Score benannt ist, mit dem diese Vortestwahrscheinlichkeit ermittelt wurde (z.B. Marburger-Herzscore, DISCHARGE-Score, ESC-Score).